Teilnahmebedingungen für unentgeltliche Leistungen des HSC Coburg 2000

Der Teilnehmer an Gewinnspielen des HSC 2000 Coburg erklärt sich mit den im Folgenden genannten Teilnahmebedingungen einverstanden.

  • Ein Gewinnspiel gilt dann als solches, wenn es als solches vom HSC 2000 Coburg ausgeschrieben ist und dem Teilnehmer die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Tickets, Waren oder Dienstleistungen bietet.
  • Die Teilnahme an Gewinnspielen des HSC 2000 Coburg ist in der Regel via Facebook möglich. Bei Gewinnspielen, die ohne die Verwendung von Mehrwertdiensten durchgeführt werden, beträgt das Mindestalter für die Teilnehmer 18 Jahre. Die Verwendung von Mehrwertdiensten qualifiziert das Gewinnspiel als entgeltliches Gewinnspiel im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten in Deutschland. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielen des HSC 2000 Coburg ist Personen unter 18 Jahren untersagt. Sie sind ebenso von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen.
  • Sofern der HSC 2000 Coburg explizit darauf hinweist, ist neben der telefonischen auch eine Teilnahme per SMS, auf postalischem Weg oder elektronisch möglich.
  • Mitarbeiter des HSC Coburg GmbH bzw. der HSC Coburg GmbH & Co. KG sowie deren Angehörige sind grundsätzlich von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen.
  • Die Auflösung des jeweiligen Gewinnspieles erfolgt durch persönliche Benachrichtigung.
  • Der HSC 2000 Coburg darf den Namen sowie sämtliche aufgezeichneten Äußerungen des Gewinnspielteilnehmers unbegrenzt für Programm- und Werbezwecke nutzen. Darunter fällt auch eine Wiedergabe im Rahmen der Internetpräsenz des Vereins. Zudem behält sich der HSC das Recht vor, diese Äußerungen zum Zwecke der Protokollierung aufzunehmen und gegebenenfalls zu archivieren. Der Gewinnspielteilnehmer tritt grundsätzlich alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an den HSC 2000 Coburg ab.
  • Gewinn ist jeweils der auf der hauseigenen Internetseite ausgelobte Preis. So sind beispielsweise Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Spesen oder Verpflegung – also sämtliche weiterführende Leistungen – nur dann Bestandteil des Preises, sofern diese Leistungen explizit genannt wurden. Ein alternativer Preis, eine Auszahlung des Preises in Form von Geld oder eine Gutschrift sind grundsätzlich ausgeschlossen. Überschreitet die Anzahl der Gewinnspielteilnehmer, insbesondere bei Online-Gewinnspielen, die Anzahl der verfügbaren Preise, wird der Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
  • Ein Gewinn kann nachträglich aberkannt werden. Diese Regelung greift insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand, der Spielmodus oder die Spielapplikation manipuliert wurde.
  • Die einzelnen Mitarbeiter des HSC 2000 Coburg sind dazu angehalten, fehlerfrei zu arbeiten und Falschaussagen im Rahmen eines Gewinnspiel zu vermeiden. Jedoch kann aufgrund evtl. auftretender technischer Probleme oder versehentlich falsch getroffener Aussagen der Mitarbeiter oder Internen kein Anspruch des Gewinnspielteilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.
  • Nachdem ein Großteil der ausgelobten Preise von Drittfirmen und Partnern gesponsert wird, übernehmen diese in vielen Fällen auch die Zustellung der Gewinne. Der HSC 2000 Coburg übernimmt in diesen Fällen keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung. Gleiches gilt, sofern ein Sponsor zahlungsunfähig wird. Die direkte Abgabe von Gewinnen erfolgt grundsätzlich nur an den Gewinner persönlich und unter Vorlage eines gültigen Ausweises.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt.

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